Seligsprechung

Die Seligsprechung erfolge am 16. April 1978 durch Papst Paul VI. im Petersdom zu Rom. Kozelebranten waren u.a. Bischof Dr. Wilhelm Kempf und die Weihbischöfe Walther Kampe und Gerhard Pieschl. Rund 800 Schwestern der ADJC aus aller Welt und viele Gläubige pilgerten nach Rom, um bei dem Ereignis live dabei zu sein.

Papst Paul VI. mit dem kurz zuvor enthüllten Bild der seliggesprochenen Katharina Kasper im Hintergrund (Bildnachweis: L'Oservatore Romano Citta' del Vaticano, Arturo Mari)
Papst Paul VI. mit dem kurz zuvor enthüllten Bild der seliggesprochenen Katharina Kasper im Hintergrund (Bildnachweis: L'Oservatore Romano Citta' del Vaticano, Arturo Mari)

Der Seligsprechungsprozess

Bis zur Seligsprechung war es ein langer Prozess, der gut 50 Jahre dauerte. Im Jahre 1928 wurde der Informativprozess von Bischof Augustinus Kilian eingeleitet, da Katharina Kasper in ihrer Gemeinschaft und bei vielen Menschen hoch verehrt wurde. Bei diesem diozösanen Prozess soll offiziell festgestellt werden, dass Maria Katharina Kasper ein heiligmäßiges Leben geführt hat. Es wird auch überprüft, ob eine Verehrung Katharina Kaspers nachzuweisen ist. 1935 lagen die Ergebnisse vor und wurden zur Prüfung in den Vatikan gegeben. Nach dieser Prüfung wurde durch Papst Pius XII. 1946 die Erlaubnis zum Beginn des apostolischen Seligsprechungsprozesses erteilt. Es wurden insgesamt 103 Zeugen vernommen, die von Katharina Kaspers Leben und Glauben berichteten. 55 Zeugen hatten sie noch persönlich kennengelernt.

Die Schriften Katharina Kaspers wurden von Theologen geprüft, welche dann eine historische Studie erstellten, die die Grundlage für die Entscheidung der Kongregation für Selig- und Heiligsprechungsprozesse bildete. Am 29. September 1950 wurden die Gebeine der zukünftigen Seligen im Beisein eines kirchlichen Gerichtes exhumiert und anschließend in der Mutterhauskapelle beigesetzt. Von Bischof Kempf wurde eine Urkunde für die Erhebung der Gebeine unterzeichnet.

Exhumierte Katharina Kasper im offenen Sarg
Exhumierte Katharina Kasper im offenen Sarg

Ein Wunder

Für jede Seligsprechung ist der Nachweis eines Wunders erforderlich, das auf Fürbitten zur Seligsprechungskandidatin basiert. Dieses Wunder hatte sich im Sommer 1945 im Krankenhaus Horchheim ereignet. Schwester Herluka zog sich bei der Betreuung von Infektionskranken eine tuberkulöse Meningitis zu. Ärztliche Untersuchungen ergaben, dass die Patientin keine Überlebenschancen habe, da es zur damaligen Zeit nicht die passenden Medikamente gab. Die Sterbende und ihre Mitschwestern riefen die Ordensgründerin um Hilfe an, woraufhin die todkranke Schwester in der Nacht zum 20. September 1945 gesundete. Nach einer kurzen Erholungszeit konnte Schwester Herluka Mitte Dezember ihre Arbeit wieder vollständig verrichten.

Schwester Herkula – die 1960 zur Generaloberin gewählt worden war – wurde im Januar 1969 zur Beweiserhebung von einem Gerichtshof acht Tage lang von zwölf Ärzten in Koblenz untersucht. Diese stellten fest, dass eine Heilung zum damaligen medizinischen Erkenntnisstand nicht erklärbar ist.

Festwoche

Eine Woche nach der Rückkehr der Pilger gab es in Dernbach eine Festwoche mit großer Beteiligung der Bevölkerung. Die Festwoche startete mit einer Prozession von der Klosterkirche zur Pfarrkirche St. Laurentius. Der Sarkophag Katharina Kaspers wurde mit Musik und Gesang zur Pfarrkirche getragen, wo ein feierlicher Gottesdienst zu Ehren der neuen Seligen stattfand.