Bildnachweis: Papst Franziskus und Generaloberin Sr. M. Gonzalo Vakasseril © L’OSSERVATORE ROMANO

Struktur der Kongregation

Um den Bestand der Kongregation zu sichern, ihre Einheit und die Durchführung ihrer apostolischen Aufgaben zu fördern, ist sie in überschaubare Einheiten eingeteilt, die einer zentralen Leitung unterstehen.

Generalat

Das Generalat besteht aus der Generaloberin und ihrem Rat. Die Generaloberin übt die höchste Leitungsgewalt aus. Sie wird dabei von ihren Rätinnen unterstütz. Das rechtmäßig einberufene Generalkapitel vertritt alle Mitglieder der Kongregation und wählt die Generaloberin und ihren Rat. Es hat die höchste, gesetzgebende Gewalt.

Provinz

Eine Provinz ist eine klar umgrenzte Einheit der Kongregation unter der ordentlichen Leitung einer Provinzoberin, die von Provinzrätinnen unterstützt wird. Sie ist selbständig, arbeitet aber eng mit der Generalleitung, den anderen Provinzen, Regionen und Pro-Regionen zusammen und fördert so die Einheit der Gemeinschaft.

Region, Pro-Region und Missionsgebiet

Wenn die Kongregation erstmals Schwestern in ein Land entsendet, in dem noch keine „Armen Dienstmägde Jesu Christi“ vertreten sind, wird dieser Ort „Missionsgebiet“ genannt. Dieses Missionsgebiet kann sich im weiteren Verlauf zu einer „Pro-Region“ entwickeln, die über einen gewissen Grad an Autonomie und Selbstverwaltung verfügt, aber noch auf die Begleitung durch die Generalleitung verwiesen bleibt. Letztendlich kann jede Pro-Region zu einer stärker selbständigen „Region“ werden.